Ausgezeichnet werden Arbeiten aus den Gebieten der Kommunalwissenschaft (Ökonomie, Jura, Stadtentwicklung, Verwaltungsorganisation etc.), die einen gewissen Abschluss zeigen und neue Erkenntnisse für Wissenschaft oder Anwendungen in der Praxis enthalten. Die Auszeichnung besteht aus einem Preisgeld von 2.500 Euro und einer Urkunde. Die Preisträger*innen erhalten zudem die Möglichkeit, in den Schriften der Freiherr vom Stein Akademie zu veröffentlichen.
Als "junge Kommunalwissenschaftler*innen" werden auch solche mit abgeschlossener Promotion und in besonderen Fällen mit abgeschlossener Habilitation verstanden, sofern ihnen zum Zeitpunkt des Vorschlags kein Angebot einer Lebensstellung als Hochschullehrer/in vorliegen.
Die Nominierungsvorschläge und Bewerbungen, die von der Geschäftsstelle der Freiherr vom Stein Akademie an den Vorsitz des Preiskomitees weitergeleitet werden, müssen neben einer etwa ein- bis zweiseitigen Begründung, einen Lebenslauf, ggf. eine Publikationsliste sowie Gutachtervorschläge enthalten. Eigennominierungen sind nicht zulässig. Ist eine Arbeit bereits von einer anderen Gesellschaft, Akademie oder dergleichen ausgezeichnet worden, kann der Preis nur in ganz besonderen Ausnahmefällen für diese Arbeit verliehen werden.
Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt durch ein Preiskomitee von 3 Personen, dass sich aus Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats sowie des Vorstands der Freiherr vom Stein Akademie zusammensetzt. Über die Verleihung des Preises beschließt der Vorstand der Freiherr vom Stein Akademie. Die Verleihung des Preises geschieht auf einer größeren Tagung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Im Rahmen der gleichen Tagung oder einer fachlich geeigneteren Tagung soll ein Vortrag der Preisträgerin bzw. des Preisträgers stattfinden.
Nominierungsvorschläge sind zu richten an:
Freiherr vom Stein-Akademie für europäische Kommunalwissenschaften e.V.
Deutschhausplatz 1
55116 Mainz
Tel: 06131-2398-100
E-Mail: info@fvs-akademie.de