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2011 Wissenschaftliche Fachtagung

2011 Wissenschaftliche Fachtagung

Wissenschaftliche Fachtagung zum Thema "Raumordnungsplanung quo vadis ... Zwischen notwendiger Flankierung der kommunalen Bauleitplanung und unzulässigem Durchgriff"


29. März 2011 in Berlin

Die Freiherr vom Stein-Akademie veranstaltete gemeinsam mit dem Deutenschen Institut für Urbanistik - difu - eine wissenschaftliche Fachtagung zum Thema "Raumordnungsplanung quo vadis ... Zwischen notwendiger Flankierung der kommunalen Bauleitplanung und unzulässigem Durchgriff" am 29. März 2011 in Berlin.

Raumordnungsplanung übt angesichts der von Zielen der Raumordnung ausgehenden Steuerungskraft für einen ganzen Strauß unterschiedlicher raumrelevanter Interessen eine große Faszination aus. In gleichem Maße besteht bei den betroffenen Planungsträgern, d.h. den Gemeinden die Sorge, unverhältnismäßig in den eigenen verfassungsrechtlich abgesicherten Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt zu werden. Die Steuerungswirkung der Raumordnungsplanung hat dabei eine erhebliche praktische Relevanz. Beispiele hierfür sind u.a.
Die Ausweisung von Eignungsgebieten für bestimmte nach § 35 BauGB zu beurteilende raumbedeutsame Maßnahmen oder Nutzungen mit Ausschlusswirkung außerhalb der Eignungsgebiete (nicht nur für Windparks).
Die Steuerung großer Einzelhandelsstandorte durch ein vielfältiges Regelungsset (Konzentrationsgebote, Integrationsgebote, Beeinträchtigungsverbote, Kongruenzgebote etc.).
Die Beschränkung der Siedlungserweiterungsmöglichkeiten in räumlicher und quantitativer Hinsicht (Ausweisung von Siedlungserweiterungsflächen, Beschränkung von Zuwachsmöglichkeiten auf den Eigenbedarf etc.).
Vor dem Hintergrund von Gemeindegebietsreformen und rückläufigen Bevölkerungszahlen Vorgaben für die funktionale Gliederung innerhalb der einzelnen Gemeinden.
In Erweiterung der bestehenden Steuerungsoptionen die Einführung sogenannter handelbarer Flächenausweisungsrechte.
Trotz der aus der Rechtsprechung des BVerwG erkennbaren Grundstruktur sind sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Praxis die rechtlichen Grenzen der Steuerungsmöglichkeiten durch Raumordnungspläne und deren praktische Sinnfälligkeit umstritten. Mit der Fachtagung sollen die sich abzeichnenden Argumentationslinien der aktuellen Diskussion kritisch reflektiert werden.

Die Leitung hatte Privatdozent Dr. Arno Bunzel.

Die Veranstaltung richtete sich an Führungs- und Fachkräfte aus den Bereichen Raumordnung, Stadtplanung und Stadtentwicklung, Recht, Ratsmitglieder; Planungsbüros, Rechtsanwälte im Bereich der Kommunalberatung.